Österreich

Wir liefern in alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Routiniert und unkompliziert.
Bei Verkäufen innerhalb der EU gibt es verschiedene Szenarien, die wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen. Im Kern geht es um zwei Fragen: Nutzen Sie das Fahrzeug privat oder gewerblich? Ist das Fahrzeug neu oder gebraucht?

  1. Neufahrzeug – Privatperson
    Sie erwerben Ihr Neufahrzeug netto. Dies bedeutet, dass wir die deutsche Mehrwertsteuer mit 19 % nicht fakturieren. Sie zahlen den Fahrzeugbetrag ohne Mehrwertsteuer und verbringen Ihr Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen in Ihr Heimatland. Dort müssen Sie dann die jeweils gültige Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen, bevor Sie Ihr Fahrzeug zulassen können. Dieser Vorgang funktioniert ohne Probleme, da alle unsere Fahrzeuge mit einem COC Dokument ausgeliefert werden, welches die Zulassung in jedem Mitgliedsstaat der EU ermöglicht. Nach erfolgter Zulassung benötigen wir noch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung zum Nachweis der Mehrwertsteuerabfuhr. In Ausnahmefällen behalten wir uns die Erhebung einer Kaution für die Erbringung dieses Nachweises vor.
  2. Neufahrzeug – gewerbliche Nutzung
    Auch in diesem Fall fakturieren wir netto. Allerdings müssen Sie mit dem Kauf einige Dokumente zusätzlich beibringen:
    – Den Briefkopf Ihrer Unternehmung inklusive Umsatzsteuer-ID Nr.
    – Unterzeichnung einer Verbringungserklärung (einen entsprechenden Textbaustein erhalten Sie auf unserer Rechnung)
    – Ausweiskopie des Firmeninhabers
    – Ausweis des Abholers
    – Entsprechende Vollmacht
    – Unterzeichnung des Abholers auf seiner Ausweiskopie (Unterschrift wird vor Ort getätigt und muss übereinstimmen)Auch bei gewerblichen Käufern behalten wir uns die Erhebung einer Kaution vor.
  3. Gebrauchtfahrzeug – Privatperson
    Gebrauchtfahrzeuge sind unter dem Mehrwertsteuergesichtspunkt ein Thema für sich. Wichtig für Sie zu wissen ist folgendes: Ist ein Fahrzeug älter als 6 Monate und hat mehr als 6.000 km gefahren, so gilt es nach § 25 UstG als „Differenzbesteuert“. Das bedeutet die Mehrwertsteuer gilt nun als endgültig abgeführt. Insbesondere für Kunden aus Ländern mit höherer Mehrwertsteuer ist dies ein interessanter Aspekt. So „spart“ ein schwedischer Kunde beispielsweise 6 % Umsatzsteuer durch den Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs.Sprechen Sie uns auf dieses Thema gerne persönlich an!
  4. Gebrauchtfahrzeug – gewerbliche Nutzung
    Fahrzeuge, die in erster Hand aus privater Nutzung stammen sind nicht Mehrwertsteuer ausweisbar. Allerdings verkaufen wir auch gerne unsere Mietfahrzeuge oder andere Fahrzeuge aus gewerblicher Nutzung. In diesem Fall ist die Mehrwertstuer auch bei Fahrzeugen die älter als 6 Monate ausweisbar. Im Falle eines gewerblichen Netto-Kaufs von einem gebrauchten Fahrzeug erheben wir unsere Kaution regulär in Höhe der Mehrwertsteuer.